Premium-Energieausweis

Bestands - Energieausweis für Verkauf und Vermietung

Planungs- Energieausweis Neubau

Für Verkauf und Vermietung von Wohnungen, Häusern und Gewerbe-Immobilien ist seit 2009 ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Seit dem EAVG von Dezember 2012 ist diese Vorlagepflicht um die Informationspflicht bei Immobilienanzeigen erweitert. Dabei ist der HWB (Heizwärmebedarf) und fgee (Gesamtenergieeffizienz-Faktor) anzugeben. Bei Nichtbeachtung sind Verwaltungsstrafen von bis zu €1.450,- vorgesehen.

In der Praxis bedeutet das, dass eine Immobilie erst dann zum Verkauf/Vermietung angeboten werden kann, wenn ein Energieausweis vorliegt.

Voraussetzung um der Vorlagepflicht zu entsprechen ist ein rechtlich korrekter Energieausweis. Die Anforderungen für die Berechnung sind im EAVG und in der OIB RL6 geregelt.

Ein Energieausweis entspricht nur dann den rechtlichen Anforderungen, wenn er folgendes enthält:

  • Die möglichst genaue Berechnung (aufgrund der verfügbaren Informationen)
  • Angaben zur Datenerhebung
  • Angaben über die bauphysikalischen Daten
  • Information darüber von wem die Daten stammen
  • Information über die Berechnungsmethode
  • Sanierungsvorschläge zum erreichen der nächst besseren Energiekennzahl
  • Sanierungsvorschläge um den heute gültigen energetischen Standard herzustellen

Für die Berechnung benötigen wir folgende Informationen:

  • Bauplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Angaben zu Heizung und Warmwassererzeugung
  • Angaben zu bauphysikalischen Aufbauten und Fenstern
  • GST-Nummer
  • Angaben über durchgeführte Sanierungen (Rechnungen)
  • Baujahr

Im Regelfall nehmen wir im Zuge einer Begehung die Daten auf. Sollte kein Bauplan vorhanden sein, übernehmen wir gerne die Aushebung des Bauplanes bei der Baubehörde. So brauchen Sie sich um nichts kümmern und wir erledigen alles für Sie.


Zurück




REFERENZKUNDEN: